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    Klasse Symbol Beschreibung
    Terminologie gemäß EU-Richtlinie (Deutschland, Österreich)
    Erwerb Setzt voraus Schließt ein
    Kleinkrafträder
    AM AM zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ab 16 Jahren bzw. in Österreich ab 15 Jahren
    Krafträder / Motorrad
    A1 A1 Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW ab 16 Jahren AM
    A2 A2 Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind ab 18 Jahren A1, AM
    A A Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW Ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis der Klasse A2 bzw. AB. A1, A2, AM
    Mehrspurige Kraftfahrzeuge
    B1 B1 Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse je nach Land ab 16 oder 18 Jahren AM
    B B Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer). Je nach Land ab 17 (Begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren AM, B1, ggf. A1 (z.B. Österreich Code 111)
    C1 C1 Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze ab 18 Jahren B
    C C Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze Je nach Land oder Sonderbestimmungen 18 oder 21 Jahre B C1
    Omnibusse
    D1 D1 Omnibusse mit bis 16 Sitzplätzen einschließlich Fahrer (Schweiz: 9 bis 16 ohne Fahrer) und höchstens 8 m Länge ab 21 Jahren B
    D D Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) Je nach Land ab 21 oder 24 Jahren B D1, D1E, DE (sofern CE vorhanden)
    Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger
    BE BE Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt) Je nach Land ab 17 (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahren B
    C1E C1E Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, sowie Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ab 18 Jahren C1 BE
    CE CE Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge ab 18 Jahren C BE, C1E, D1E, DE (sofern D1 bzw. D vorhanden)
    D1E D1E Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse ab 21 Jahren D1 BE
    DE DE Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse Je nach Land ab 21 oder 24 Jahren D BE, D1E